Abmahnung Urheberecht und Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung ist ein Dauerbrenner. Immer wieder ist die Abmahnquote für Blogs relativ hoch.
In den Kommentaren der betroffenen Blogs liest sich immer die Frage nach Rechtsschutz für die Betroffenen. Das hatte ich vor einer Weile schon einmal im Blog. Ich hatte 2006 alle auffindbaren Rechtsschutzversicherungen angemailt und im Bezug auf die Shopblogger Abmahnung und Werbeblogger vs. Klum gefragt, ob in solchen Fällen Rechtschutz besteht.
Die gesammelten Antworten der jeweiligen Versicherungen finden sich jetzt, natürlich anonymisiert, hier online. Um es abzukürzen:
Es gibt keinen Versicherungsschutz im Falle einer Abmahnung.
Das sind die Antworten die ich bekommen habe. Angeschrieben wurden ein paar mehr, warum es bei vielen keine Antwort gab weiß ich nicht.
Die Mail sind in Eingangsreihenfolge sortiert, angefragt hatte ich alle per Mail vom 25. – 27.03.06. Der Form halber, die alten Beiträge hierzu waren: Rechtsschutzversicherung für Blogger?
Rechtsschutzversicherung für Blogger, Nachtrag
Nixda mit Rechtsschutzversicherung für Blogger
Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2
Und nun die Antworten:
… vielen Dank für Ihre Anfrage,
Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass die Abwehr von Abmahnungen gegenüber Dritte im Zusammenhang mit dem von Ihnen unten geschilderten Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar ist.
Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
… leider können wir Ihnen hierbei nicht weiter helfen. Ein Großteil der geschilderten Schadenfälle betreffen das Urheberrecht. Dieses ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
… (zweite Mail von Concordia )
es handelt sich hier um einen allgemeinen Risikoausschluß gemäß § 4 Absatz 1 e) der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.
Bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wären die Kostenrisiken nicht abschätzbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Absicherung möglich ist, da eine Beitragskalkulation die normalen Grenzen des Rechtsschutzbeitrages bei Weitem übersteigen würde.Die Veröffentlichung dieser Informationen steht Ihnen generell frei, eine konkrete Zusage unsererseits zur Publikation im Weblog können wir jedoch nicht erteilen.
Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG
… vielen Dank für Ihre Angebotsanfrage.
Für das von Ihnen gewünschte Risiko können wir Ihnen kein Angebot
unterbreiten, da dieses Risiko nicht versicherbar ist.
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
… Vielen Dank für Ihre Email.
Leider können wir Ihnen kein passendes Angebot unterbreiten, da die von Ihnen erwähnten Streitigkeiten unter den Bereich freiwillige Gerichtsbarkeit fallen und leider generell über eine
Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind.Wir bitten um Ihr Verständnis.
Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG
… Vielen Dank für Ihre Email.
Leider bieten wir Rechtsschutz ausschließlich für das Privatkundengeschäft an. Wir können Ihnen daher leider kein passendes Angebot unterbreiten.
… nach den unseren Rechtsschutzprodukten zugrundeliegenden ARB 2002 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Derlei Streitigkeiten sind bei unserer Gesellschaft nicht versicherbar. Wir danken für Ihr Interesse und verbleiben
… wir danken für ihr Interesse an einer DEVK-Rechtsschutzversicherung.
Für die von Ihnen angegebene Problematik, kann jedoch kein Rechtsschutz zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich bei den Thema ja um die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Versicherbar über eine Rechtsschutz-versicherung ist aber nur die Geltendmachung von Schadenersatzanprüchen. Außerdem sind dies Vorgänge in der Regel dem Urheber- oder Wettbewerbs-recht zuzuordnen. Streitigkeiten aus diesen Bereichen sind über die Rechts-
schutzversicherung jedoch nicht versicherbar.Mit freundlichem Gruß
Debeka
… vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider haben auch wir keine Möglichkeit, Ihnen für diesen Sachverhalt Versicherungsschutz zu bieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung
… vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider bieten wir für die von Ihnen geschilderte Probelmatik keinen Versicherungsschutz an.
Wir bedauern deshalb kein Angeot unterbreiten zu können.
… eine Absicherung für das von Ihnen beschriebene Risiko können wir Ihnen nicht anbieten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Itzehoer Rechtsschutz-Schadenservice GmbH
… Sofern Sie als Blog-Betreiber oder Autor wegen einer Unterlassung abgemahnt werden, handelt es sich für Sie im rechtlichen Sinne um eine Abwehr von (Schadenersatz-) Ansprüchen. Dieses wäre vom Rechtsschutz ausgenommen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre, neben anderen Bereichen, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen absicherbar.
Westfälische Provinzial Versicherung AG
… Gerne überlassen wir Ihnen ein weiteres Angebot.
Die ÖRAG-Rechtsschutzversicherung AG bietet keinen Versicherungsschutz für die, von Ihnen beschriebenen, Abmahnungen. Es handelt sich um die Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Diese sind nicht versicherbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Advocard Rechtsschutzversicherung
… Wir können Ihnen kein Angebot unterbreiten, da die Risiken die Sie gern abgesichert haben möchten nicht von einer Rechtsschutzversicherung abzudenken sind.
Es ist immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn jemand gegen Sie Schadenersatzansprüche stellt ( Unterlassung) sowie alle Angelegenheiten die in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen.
Bayerische Beamten Versicherungen AG
… leider kann über unsere Gesellschaft kein entsprechender Versicherungsschutz geboten werden.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können – würden uns
jedoch freuen, wenn Sie uns auch in Zukunft bei Anfragen bzw. Angeboten
berücksichtigen würden.
… wir bedanken uns für Ihre Anfrage bei unserer Gesellschaft und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse.
Allerdings können wir in Ihrem Fall kein Angebot abgeben.
Gemäß unseren Annahmerichtlinien versicheren wir die Berufsgruppe „selbständige Journalisten“ nicht.
Hamburg-Mannheimer Rechtsschutzversicherungs AG
… bezüglich Ihrer Anfrage vom 25.03.2006 teilen wir Ihnen mit, dass wir einen Rechtsschutzvertrag, der derartige Problematik absichert, nicht anbieten.
Für weitere Fragen in dieser Angelegenheit stehen wir unter der u.g. Durchwahl selbstverständlich
gerne zur Verfügung.
… im Anhang finden Sie das gewünschte Dokument im Acrobat-PDF-Format. …
.. auf Ihre Anfrage vom 25.03.2006 teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Rechtsschutzversicherung anbieten, die Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem von Ihnen betriebenen Blog abdeckt. Den Ausschlussgründen in den von Ihnen veröffentlichten Antworten von Mitanbietern schließen wir uns an.
… nach diversen Erkundigungen, kann ich Ihnen heute mitteilen, das die Art des Versicherungsschutzes, wie Sie ihn beschreiben, kein Rechtsschutzinhalt ist.
Zur Abwehr von Ansprüchen (Klagen), die eine andere Person an Sie stellt (da sie dieser Person ungewollt einen persönlichen Schaden zugefügt haben) wäre Ihre persönliche Haftpflichtversicherung zuständig.
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
… Wir bieten nur Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen an, aus diesem Grunde können wir Ihnen zu Ihrer Anfrage kein Angebot unterbreiten.
Unsere Verkehrs-Rechtschutzversicherung setzt auch eine Mitgliedschaft voraus.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht behilflich sein kann.
hiscox.de
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Habt ihr schonmal überlegt, ob für einen solchen Fall ggf. die private HAFTpflichtversicherung (ggf. eine gewerbliche Haftpflichtversicherung) eintrittspflichtig ist? Die ist nämlich grundsätzlich einmal für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen zuständig und die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches ist ja letztlich nichts andres als ein (vorbeugender) Schadensersatzanspruch.
Gruss,
Joe
Die Abwehr von Abmahnungen wir meiner Meinung nach von den Rechtsschutzgesellschaften nicht übernommen. Im Gegensatz dazu werden aktive Abmahnung… also wenn Sie jemanden abmahnen wollen von den Gesellschaften übernommen.
Joe, der Ansatz mit der Betriebshaftpflichtversicherung klingt gut. Man müsste hierzu jedoch die Versicherungsbedingen der einzelnen Versicherungsgesellschaften durchforsten, ob dieses eventuell nicht ausgeschlossen ist.
Meines Wissens gibt es noch immer keinen Rechtsschutz bei Abmahnungen. Allerdings gibt es einen Rechtsschutz für den weltweiten Kauf von mangelhafter Ware per ebay.
Da können wir Schweizer froh sein, dass bei uns Abmahnungen in dem Sinne nicht möglich sind. Rechtslagen werden geprüft und nur wenn wirklich kein anderes Mittel greifen tut – wird geklagt. Natürlich liegt dass auch mit an den hohen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Leute überlegen somit schon ob es Sinn macht oder nicht. Dennoch ist eine Rechtsschutzversicherung immer sinnvoll – passieren kann immer was.
Hallo – leider ist die Abmahnwelle wieder unterwegs,
in Sachen AGB‘ und div. anderer sachen auf der Homepage. Damit sich der Anwalt und sein Auftraggeber hier im Fall ein Mitkollege, bereichern können, bzw. ggf. die angeklagten Unternehmen zur Insolvenz anmelden müssen. Das kann doch nicht so weiter gehen!!! Irgendjemand muss doch was machen!!!!
Gibt es irgendein zusammenschluss wo sich die Fa. betr. AGB usw. abgemahnt wurden zusammen tun,
gibt es wirklich keine Rechtsschutzvers. ???
Jetzt ist die Wirtschaft schon schlecht und dass kommtn noch erschwerlich hinzu – wehr kann helfen ….Alex