22:09 Uhr. Chips, Snacks im Flugzeug, auf Reise, Reisekosten

Eine der wichtigsten Fragen im Bereich Reisekosten und Reisekostenabrechnung ist final und mit höchster Zuständigkeit geklärt worden.

Muss ich Chips, Schokoriegel, Schokolade oder sonstige Snacks im Flugzeug in der Reisekostenabrechnung angeben?

Die Antwort ist: Nein.

Ein Snack im Flugzeug, z. B. eine kleine Tüte Chips oder ein kleines Ding aus Schokolade, gelten nicht als Mahlzeit und müssen daher bei der Reisekostenabrechnung nicht angegeben werden.

Das BMF hat mit BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 (BStBl I 2014, 1412) umfassend zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht Stellung genommen. 

(da gibt es ein PDF und darin versteckt finden Sie die Antwort auf die Frage.)

Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Bestätigung von Rechtsansichten betreffend das Reisekostenrecht

Das gilt als gesetzt.

Noch nie hatte ich so ein Feedback per Mail oder auf Twitter zu solch einem eigentlich kleinen Detail, aber offensichtlich gibt es diesbezüglich großen Klärungsbedarf.

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Sven Dietrich
Director Digital Marketing
Sven Dietrich ist Director Digital Marketing, Blogger und selbsternannter Experte für alles Moderne. Er schreibt seit ziemlich langer Zeit auf pop64 über Internet, Alltag, Hamburg-Meiendorf, Familie, digitalen Kram und Dinge, die besser funktionieren könnten. Persönlich, direkt, manchmal genervt, meistens mit Meinung. Nebenbei fährt er Rad, spielt Badminton, mag Brett- und Videospiele, gärtnert und kocht gern.