Ein Merkzettel für Nutzer der RWE Favorit Fernwärme in Hamburg.
Falls sie sich ein Haus mit Fernwärme kaufen, übernehmen sie normalerweise den Alt-Vertrag. Alte Verträge von vor 1980 haben keine Restlaufzeit mehr und können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten gekündigt werden.
In den alten Verträgen wird, zumindest in unserem Fall, eine deutlich zu hohe Grundlast, Heizleistung, bzw. ein Wärmebedarf, die möglicherweise noch aus dem Jahr 1967 stammt, stehen.
Details unter Wärmeanschlusswert (Wikipedia), seit Oktober 2004 unter dem Begriff und Heizlast (Wikipedia) zu finden.
Dieser hohe Wärmebedarf ist die Vertragsgrundlage mit RWE. Das ist das, was RWE vertraglich liefern muss, dieser Wert ist im Prinzip das, was man dort kauft, zzgl. des individuellen Verbrauch.
Wenn am Haus neue Fenster, Haustür, Wärmeschutzverglasung und vielleicht sogar eine Dämmung nachträglich im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen angebracht wurden, dann stimmt dieser Wert nicht mehr. Der ist dann zu hoch.
Ein modernisiertes oder auch nur Teilsaniertes Haus benötigt bei weitem nicht den Wärmebedarf, wie er im Jahr 1967 für eine ungedämmte Hütte üblich war.
Diese Grundlast ist in der Jahresabrechnung als „Grundpreis nach Anschlusswert“ zu erkennen.
Ein zu hoher Grundpreis sorgt dafür, dass die Kosten für die Fernwärme insgesamt erheblich steigen, aufgrund des völlig unverständlichen Rechenmodelles, dass nur für Mathematiker ersichtlich ist. Ich verstehe die Rechnung nicht im Detail, aber dies war das Fazit der Verbraucherzentrale, die in einem Beratungsgespräch zum Thema klar Stellung beziehen.
Mit dem hohen Grundpreis ist die Fernwärme mittel- und langfristig für uns nicht sinnvoll.
ABER.
Man kann bei RWE den Grundpreis, bzw. die vertraglich zugesicherte Wärmeleistung ändern lassen.
Mit einem nicht unerheblichen Haken:
Ein neuer Grundpreis bedeutet auch einen neuen Vertrag, da die Grundlast eben die Vertragsgrundlage ist.
Ein neuer Vertrag bedeutet dann auch, dass es eine Mindestvertragslaufzeit von zehn Jahren gibt und erst danach mit neunmonatiger Frist kündbar ist.
Falls sie also auch eine Immobilie mit RWE Favorit Fernwärme kaufen wollen und nach Informationen suchen, hoffe ich, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Es gibt leider keinerlei Informationen zum Thema im Internet.
Ein Hinweis, falls das Haus direkt an die Fernwärme angeschloßen ist.
RWE ist es egal, wie das Haus am Netz hängt. Deren Zuständigkeit endet, auch nach penetranten Nachfragen, hinter dem Wärmemengenzähler. Eine Übergabe oder Hausstation für Fernwärme ist NICHT in deren Zuständigkeit.
Details unter Direkte Hausanschlussstation (Wikipedia) und Indirekte Hausanschlussstation.
Das muss man selbst machen, oder auch nicht. Vor- und Nachteile von direktem und indirektem Anschluß an Fernwärme können sie in Google suchen, sie werden schnell fündig.
Ich empfehle dringendst mit der Abrechnung des Vorbesitzers zu einer Beratung bei der Verbraucherzentrale zu gehen. Da hören sie auf jeden Fall Dinge, auf die sie vorher noch nicht mal im Traum gekommen wären. In Hamburg gibt es ein breites Beratungsangebot Energiesparen, Klima und Energierecht für sehr kleines Geld.
Ich hatte die Persönliche Energiesparberatung für lächerliche 5 €, diese Summe kann man investieren in das Thema, sie werden viel lernen, das verspreche ich ihnen.
…wenn man auf mtl. ca. 120-140 € kommt dann passt das in etwa, aber doppelt soviel, das passt gar nicht. Die sind durchaus zu Konzessionen bereit, wenn sie merken der Kunde geht sonst….