GEZ für Bus-Radio Hamburg vs. Berlin

Ach je, was habe ich da eben für einen Steuergelder-Hirnknoten gefunden.

bus driver listens to boom box

Foto: bus driver listens to boom box von John Kannenberg mit Some rights reserved

In jedem Bus, egal ob im Namen des HVV oder der BVG unterwegs, muss ein Radio eingebaut sein. Das Radio im Bus darf während normaler Fahrgastfahrten aber nicht eingeschaltet werden.

Die Busfahren sollen die Radios nur dann benutzen wenn das Funkgerät ausfällt, um so mit Hilfe des Verkehrsfunk über die Verkehrslage informiert zu werden.

Der Witz ist natürlich, dass für die Radios, die die Busfahrer eigentlich nicht anschalten dürfen, jeden Monat EUR 5,76 GEZ-Gebühr anfallen.

Die Angaben zur Anzahl der Busse sind sehr unterschiedlich, was an der Struktur des HVV und den BVG liegt. Wenn ich „HVV/BVG hatxyz Busse“, meine ich damit natürlich die Subunternehmer (oder wie sich das da nennt)

Der HVV hat irgendwas zwischen 886 und 662 Busse, macht jeden Monat EUR 5.103 – EUR 3.813
Die BVG haben, laut Wikipedia, 1323 Busse in Betrieb die monatlich EUR 7.620 zur Last fallen.

Jeden Monat zahlen die Unternehmen für Radios, die nicht genutzt werden sollen. Im Sinne von: sie zahlen für nix.

Ist das nicht wundervoll? Selten ein so schönes Beispiel für Bürokratie gefunden.

via rycon.wordpress.com – GEZ-Gebühr

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5 Gedanken zu „GEZ für Bus-Radio Hamburg vs. Berlin“

  1. Die Rundfunkgebühren sind Infrastrukturabgaben die den Betrieb, Erhalt und Ausbau des Rundfunknetzes sicher stellen sollen. Man bezahlt also nicht die Nutzung des Rundfunkdienstes, sondern für sein generelles Vorhandensein.

    Deine Argumentation ist so sinnvoll wie „Warum soll ich für ein Ersatzrad im Auto bezahlen wenn ich es nur im Notfall benutze?“

    Über die Grundgebühren beim Telefon oder Handy hat sich merkwürdigerweise nie jemand aufgeregt. Hier war es halt so, dass man die Geräte nicht nutzen konnte wenn man die Grundgebühr nicht bezahlt hat.
    Das man mittlerweile Handys und Telefone auch ohne Grundgebühr nutzen kann, liegt daran, dass man die Grundgebühr auf die Nutzungsgebühr umlegt. Das geht allerdings nur deshalb, da man beim Handy und Telefon die Nutzung genau erfassen kann. Beim Radio kann man das nicht, dementsprechend wird hier eine pauschale Grundgebühr erhoben.
    Was dir und wahrscheinlich vielen anderen auch vorschwebt, wäre quasi eine SIM-Karte fürs Radio/TV. Damit wäre dann eine Nutzungsgebühr möglich und man müsste nicht mehr für den Besitz eines Gerätes bezahlen.

    Kritik an den Rundfunkgebühren für „neuartige Rundfunkempfangsgeräten“ (kurz Computer) basiert darauf, dass das Internet nicht durch Rundfunkgebühren finanziert wird. Das Gegenargument ist, dass die Internetangebote der Öffentlicht-Rechtlichen und nicht die Infrastruktur des Internets durch die Rundfunkgebühr finanziert wird.
    Aus den Gegenargument entsteht dann wiederum die Diskussion um die Depuplikation von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet.

  2. Wie schon getwittert: Busse im ÖPNV sind vom neuen Rundfunkbeitraga ausdrücklich ausgenommen. Davon abgesehen habe ich schon öfters in einen Bus gesessen, in dem der Fahrer das Radio eingeschaltet hatte. (Noch einmal gepostet wegen Verbindungsabbruch — falls das doppelt ankommt, bitte killen.)

  3. @Ralf – „Die Rundfunkgebühren sind Infrastrukturabgaben die den Betrieb, Erhalt und Ausbau des Rundfunknetzes sicher stellen sollen.“ – aber wird von den Gebühren denn nicht (hauptsächlich) das Programm finanziert???

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