Tanzverbot Karfreitag Hamburg vs. Berlin

Gesetze für Feiertage sind Ländersache.
Demnach ist das Tanzverbot in Hamburg und Berlin unterschiedlich.

1953 Dance Party

Foto: 1953 Dance Party by Patrick Q

Es gibt sogenannte Stille Tage, an denen unter anderem ein Tanzverbot gilt.

In Hamburg gilt:
Tanzverbot am Karfreitag ab zwei Uhr Morgens bis zwei Uhr des Folgetages.
Zwei Stunden könnt ihr abhotten. Danach ist Schluss mit fummeln und ihr könnt euch einen Kicker suchen.

Quelle: § 4 Feiertagsschutzverordnung in der Fassung vom 15. Februar 1957

In Berlin gilt:
Tanzverbot am Karfreitag von 4.00 Uhr am Morgen bis 21.00 Uhr am Abend.
Die Berliner können vier Stunden lang tanzen am Karfreitag. Danach ist es dann auch egal. Trinkt noch einen Absacker, geht Frühstücken und schon ist es wieder 21 Uhr am Abend. Und tanzt nochmal drei Stunden weiter, schon sind sieben Stunden zusammengerockt.

Quelle: § 4 Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsschutz- Verordnung – FSchVO)

Tanzverbot Karfreitag, Ostermontag und Ostersonntag Hamburg vs. Berlin 2:4

Tanzverbot Karfreitag, Ostermontag und Ostersonntag Hamburg vs. Berlin 2:7

via: kuugl.blogspot.com – Don´t dance with somebody!

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6 Gedanken zu „Tanzverbot Karfreitag Hamburg vs. Berlin“

  1. Deutschland ist ein christliches Land, daher ist es auch richtig, dass am Karfreitag es Tanzverbote in Deutschland gibt (ich hoffe doch überall in Deutschland). Am Karfreitag gedenken wir Christen an die Kreuzigung Jesus, Gottes Sohn. Da sollte man eben nicht auf Partystimmung machen. Mag zwar sein, dass es Atheisten jetzt blöd finden, dass sie nicht an diesem Tag in die Disco gehen dürfen, aber muss das denn jeden Freitag sein? Man kann ja wohl wohl zwei mal in Jahr auf Party verzichten, und zwar am Karfreitag und an Weihnachten.

    Gott segne Deutschland!

    Thomas Lachetta

  2. 1. Deutschland ist keinesfalls ein Christliches Land, laut Grundgesetz sind Staat und Kirche getrennt und es herrscht Religionsfreiheit
    2. Können die Christen gerne ihren imaginären Freunden huldigen, doch sollte dies nicht auch den andersgläubigen auferlegt werden
    3. Geht es nicht darum auf Party zu verzichten, sondern um die persönliche Freiheit selbst entscheiden zu können und sich eben nicht irgendetwas auferlegen zu lassen, was man garnicht möchte
    4. Leben wir in einer sekularen Gesellschaft, auch wenn meinetwegen 50 millionen deutsche mitglied einer Kirche sind, werden (vielleicht abgesehen von Bayern und BaWü (mehr) und den Ostdeutschen Ländern (viel weniger)) nur etwa 10% derselben diesen Feiertag begehen (und überhaupt wissen warum sie ihn begehen)
    5. Finde ich die Österreichische Regelung gut, denn dort ist der Tag nur für Christen frei, und nur diese gehen auch nicht tanzen. Für alle anderen ist es ein normaler Tag…im Zuge der gleichberechtigung müsste der Tag aber eigentlich als Urlaub angerechnet werden für die Atheisten

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