Waltmeister, ein Bekannter und die Googlesuche

Eine mir bislang unbekannt Webseite. Sie nennt sich www.waltmeister.de/.
Bitte nicht erschrecken, sie sehen dort eine Webseite im, naja, ich sage mal „klassischen“ Stil.

Der Herr auf dieser Seite nennt sich Waltmeister. Warum er das macht, kann man bei ihm nachlesen.

Der Betreiber von Waltmeister.de droht jetzt indirekt einem Bekannten mit Anwalt. Es geht um einen Nutzernamen, den er bei einer Googlesuche nach Waltmeister gefunden hat.

Angeblich ist „waltmeister“ seine eingetragene Marke und daher geschützt, mein Bekannter müsse doch bitte seinen auf mehreren Webseiten benutzen Usernamen ändern.
Zusätzlich weist er darauf hin, dass er bereits seit neun Jahren im Medienbereich tätig ist und eine Verwechslung ausschliessen möchte, er bedankt sich vorrauseilend auch im Namen der für ihn tätigen Anwaltskanzlei.

Leider finde ich wenig informationen über den angeblich markenrechtlich geschützen „waltmeister“. Wenn er wirklich seit neun Jahren im Medienbereich tätig ist und Wert darauf legt im Netz als „waltmeister“ gefunden zu werden, dann möchte ich hierzu einen Vergleich anstellen. Ich benutze seit einiger Zeit den Nic „svensonsan“ bei so ziemlich allem Kram im Netz. Wer danach googelt findet, für mich erschreckend, viele Einträge und Informationen über eben diesen svensonsan (ca. 11300 70 950 echte Treffer, faszinierend wo ich schon meinen Senf hinterlassen habe, ich bin einer der gläsernen User …). Im Vergleich dazu noch einmal die Suche nach „waltmeister“, hier finden sich zwar 508 Treffer aber hauptsächlich falsche Schreibweisen von waldmeister und eben nur sehr wenig echte Information zum waltmeister. Wenn dieser Eintrag hinzu kommt sind es wieder ein paar mehr.

Bezüglich der Marke ist es leider so, dass eine Suche beim Deutschen Patent- und Markenamt nach „waltmeister“ mit

„kein Treffer bei der Suche nach: „WALTMEISTER“/text“

endet, suchen wir an falscher Stelle oder gibt es diese Marke tatsächlich nicht?

Ich frage mich natürlich als kleiner Webfuzzi warum Leute sowas machen? Wäre es so tragisch wenn überall usernamen mit pop64 oder svensonsan auftauchen? Ich denke nicht und tatsächlich gibt es auch eine Menge anderer pop64-Sachen im Netz, hauptsächlich beschäftigen die sich mit irgendeinem Spam/Virus Bot Ding, damit habe ich aber nichts zu tun. Warum also aufregen und Zeit verschwenden und beim kleinsten googletreffer bezgl. des eigenen Namen, Nickname oder Firmennamen auf eine Anwaltskanzlei hinweisen?

Ich verstehe das nicht und warte darauf, dass irgendwann das deutsche Abmahnwesen grundlegend geändert wird. Hoffentlich bekomme ich jetzt nicht auch noch Post von ihm.

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4 Gedanken zu „Waltmeister, ein Bekannter und die Googlesuche“

  1. Es geht übrigends nicht um den Treffer in diesem komischen „Land der Träume – your psychedelic community“ Treffer.
    Das ist ja ganz großer Quatsch und erschreckend zu sehen was die Kids da alles ausprobieren. Dort finden sich Berichte über Leute die Katzenminze rauchen. Da hat man echt keine Fragen mehr …

  2. Also ich würde das schon ernst nehmen, denn es kann sich ja auch nicht jeder „adidas“, „opel“ oder „coke“ nennen.
    Ich weiss ja nicht wie Dein Bekannter den Namen nutzt, aber da gab es ja wohl in letzter Zeit irgendeine Rechtssprechung, dass man geschützte Markennamen in Foren/Chats wohl uneingeschränkt nutzen darf, aber nicht als Blogger, Autor oder so.
    Ein Kollege hat mir gesagt, dass Marken nur im Intern et veröfffentlicht werden dürfen, wenn die Inhaber der Veröffentlichung zugestimmt haben, deswegen kann wohl auch die Suche erfolglos sein.
    Also ich würde da intervenieren, bevor so was teuer wird, vor allem wenn diese Medienpersönlichkeit wie ich gesehen habe in allen Directorys auftaucht, sogar in den ausländischen Opens.
    Grüßchen,
    Bernd.

  3. Ich hatte das dpma angemailt bezüglich Möglichkeit die Anzeige des Markennamen zu unterbinden.
    Aus der Antwortmail des dpma:

    „… Sie haben keine Möglichkeit, die Bekanntgabe einer Marke zu unterbinden. Die Marken erscheinen regelmäßig im Markenblatt, die DPInfo stellt die elektronische Variante dar. …“

    Sieht wohl so aus als ob man die Veröffentlichung einer Marke nicht unterbinden kann.

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