Werbemaßnahmen und Mobile in Hamburg und Berlin

Für ein Nebenprojekt, dass sich um QR-Codes dreht, beschäftige ich mich regelmässig mit Plakaten, Werbebanner, großen und kleinen, in allen Formaten, an Bushaltestellen, Häusern, auf Autos, in Bars, etc.

Wir, es ist ein Zwei-mann Blog, fotografieren QR-Codes, testen die QR-Codes und bloggen darüber.

In der Regel wird das ein Verriss, da 90% der genutzten QR-Codes leider technische und konzeptionelle Probleme haben.

Wir schauen uns das Plakat an und rufen auf dem Handy die angegebene Adresse auf.
In den allermeisten Fällen in an dieser Stelle bereits Schluss, denn scheinbar hat niemand vor uns versucht die Webseite auf dem Handy aufzurufen. Wir verstehen es oftmals nicht und wundern uns sehr über die Kampagnenmacher. Es werden alle nur erdenklichen Fehler gemacht. Nicht funktionierende QR-Codes, Flashseiten, riesige Videos oder etliche megabytegroße PDF-Dateien werden uns angeboten. Wir machen uns nur mit einem Auge lustig über die Plakate, die dahinter liegende Wahrheit ist hart und das Budget ist knapp.

Das Projekt ist fein, hat Mehrwert, könnte lesenswert sein und den beteiligten einen kleinen Bonus liefern.

Aber.

Und es gibt ein sehr großes ABER.

Es gibt nunmal das Urheberrecht und wir wissen nicht, wie sehr wir mit einem im Internet veröffentlichten Foto (keine Genehmigung vorhanden) von einem Plakat (Urheberrecht), aufgenommen in einer U-Bahn Station (kein öffentlicher Raum, HVV) und zugehörigem Screenshot der Zielseite (Urheberrecht) mit einem Bein in der Abmahung und Unterlassungserklärung stehen.

Unser Halbwissen zum Thema ist immerhin so groß, dass wir wissen, dass wir uns in einem Spannungs- bzw. Minenfeld bewegen würden, dazu machen wir das auch noch in Deutschland.

Darum die Frage an die mitlesenden Experten für angegoogeltes Halbwissen.

Geht das?
Oder geht nicht?

Kann ich Fotos von Werbeplakaten machen, diese bloggen und beschreiben, was mit dem QR-Code passiert?

Oder ist das eine sensationell bekloppte Idee, mit der ich eigentlich eine kostenpflichtige Abmahnung und Unterlassungserklärung im Prinzip bereits vorab bestelle?

Es handelt sich schon um richtige Artikel, die mit Hilfe einer Checkliste das Zusammenspiel des QR-Code, der Kampagne/Plakatidee und Werbebanner beleuchten.

Älterer Beitrag

Harlem Shake Hamburg vs Berlin

Wunschzettel

Nächster Beitrag

5 Gedanken zu „Werbemaßnahmen und Mobile in Hamburg und Berlin“

  1. Wenn ich die Frage beantworte, ist das eine unerlaubte Rechtsberatung und ich stehe mit einem Bein in der Abmahnung und Unterlassungserklärung.

  2. Meinem natürlichen Rechtsempfinden zufolge ist Werbung dazu da, gesehen zu werden. Plakate etc. hängen im öffentlichen Raum, wo wir noch eine recht weitreichende Fotografiererlaubnis haben. Ausserdem gibt es seit Jahren schon einige tumblogs zum Thema, ich wurde sagen Ihr seid safe. Having said that: Wo ein Wille ist, ist auch eine Abmahnung.

  3. @Kiki: Ja, Werbung ist dazu da, gesehen zu werden. Aber wenn diese Werbung von einem Text flankiert wird, in dem steht, dass die Werbung total blöde ist und der QR-Code nicht einmal annähernd funktioniert, dann sind die Rechteinhaber wahrscheinlich ganz schnell dabei, einem den Spaß zu verderben. Und zwar mit einer Abmahnung.
    Andererseits: Ich mache genau das manchmal in meinem Blog, ich fotografiere Werbeplakate in HVV-Stationen und kommentiere sie (in der Rubrig „KAOS“) – bis jetzt ist da noch nichts passiert. Aber ich führe ja auch nur ein ganz kleines Liebhaberblog, wahrscheinlich laufe ich unter dem Rader der PR-Menschen. Oder sie bekommen mein Unwesen zwar mit, fürchten aber den Streisand-Effekt. Oder die denken ganz anders als ich denke, dass sie denken würden

Kommentare sind geschlossen.