Notruf per SMS Hamburg vs. Berlin

Eine kleine Geschichte des Technologiestandortes Deutschland und seinen Amtsstuben.

Ich habe heute gelernt: Es gibt in Deutschland für Hörgeschädigte die Möglichkeit, per SMS oder FAX im Notfall einen Notruf, bzw. ein Notfax an die Polizei zu senden.

Dank der deutschen Bundesländerkleinstaaterei wird dies in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt und ist bislang nur in Berlin, Brandenburg und dem Saarland möglich.

In Berlin schickt man, wie gewohnt, eine SMS an eine Nummer. Diese SMS wird anschliessend in ein als FAX umgewandelt und an die Polizei geschickt.

Für Berlin bitte aufpassen, es wird kompliziert.
Faxvorwahl des Providers + 030 466 48 64 18
(z.B. T-Mobile D1 = 99, Vodafone D2 = 99, e-Plus = 1551, O2 Netz = 329)

Ich müsste, als O2 Kunde, mir die 329 030 466 48 64 18 in das Adressbuch legen und könnte im Notfall eine SMS an die Polizei schicken.

Ich finde diesen Service toll und möchte nicht zu kritisch sein, aber geht das nicht einfacher? Warum kann ich ein kostenfreies FAX, aber keine SMS an die 110 schicken? Warum steht im Notruf per SMS Merkblatt des GVB, dass die SMS nicht länger als 160 Zeichen sein darf? Was passiert dann? Und überhaupt, das FAX, bzw. die entsprechende Notruffax-Vorlage ist toll, aber warum gilt das nur in Berlin?

Im Saarland ist zusätzlich noch eine Ortung des Handys nach absenden der Notfall SMS an die 0681 19 222 möglich.

Das ist allerdings seit 2009 nicht mehr erlaubt.

Der Knaller:
Seit 2009 wird eine schriftliche Einwilligung des zu Ortenden gesetzlich verlangt.
Schriftlich! Im Notfall. Muss man sich mal vorstellen. Wer denkt sich so etwas aus? Ich liege im Feld mit gebrochenem Bein, kann aber nicht geortet werden, da ich zufällig kein Fax dabei habe um eine schriftliche Einwilligung zu schicken.

Und der Spaß geht noch weiter.
Am 15.4.11 wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet.
Die sorgt dafür, dass sich Deutschland technisch noch weiter von der Realität, bzw. den technischen Möglichkeiten entfernt. Soweit ich das verstehe wird GPS komplett gekickt und man geht zurück auf nur Funkzellenortung.

Ich zitiere das mal ausführlich.

So sieht die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes ausschließlich die ungenaue Ortung auf Basis der Funkzellenortung vor. Diese Positionsbestimmungen können vor allem in ländlichen Gebieten bis zu 12 Kilometer vom Standort des Notrufenden abweichen und erfordern einen erhöhten Suchaufwand. Eine schnelle Hilfeleistung durch eine GPS basierte Ortung wird im Gesetz nicht zugelassen, obwohl damit im Notfall die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften erheblich verkürzt werden kann. Auch die Verwendung eines SMS-Notrufs, mit dem sich etwa Hör- oder Sprachgeschädigte von unterwegs bei einer Notrufzentrale melden könnten, berücksichtigt das neue Gesetz ebenfalls nicht.

Quelle: Björn Steiger Stiftung – Super GAU für Notfallopfer

Im Jahr 2011 wird, nach sieben Jahren Arbeit, auf Bundesebene von den Bürokraten im Bundeswirtschaftsministerium, in der Bundesnetzagentur und in zahlreichen Landesministerien, beschlossen: Notruf geht auch künftig nur per Telefon oder Fax.

Die Netzabdeckung auf dem Land ist weiterhin teilweise sehr schlecht. Selbst ich war schon in Situationen, in denen die Verbindungsqualität nicht mehr für ein Telefonat reihte, eine SMS aber noch versendet werden konnte.

Das ist schade. Wir haben 2011, da müsste mehr drin sein.

Notruf per SMS Hamburg vs. Berlin 0:1

via Lawblog.de – Links 615

Mehr zum Thema:
telepolis.de – Notruf nur per Fax statt mit SMS
heise.de – Steiger-Stiftung: Ortungsverbot behindert Rettungsdienste

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