Der sensationelle Hamburger Trick – Ferienwohnungen Hamburg vs. Berlin

In Hamburg und Berlin jeweils großes Thema: die eigene Wohnung untervermieten – aka Ferienwohnungen.

Das Internet ist voll mit großen und kleinen Anbietern für Ferienwohnungen in Hamburg und Berlin. Es gibt zahlreiche pro- contra Meinungen zum Thema, denn es geht um viel Geld. Das muss man während jeder Diskussion zum Thema permanent in Hinterkopf behalten. Es geht ums Geld, egal wessen Meinung man hört. Millionenschwere Steuereinnahmen der Städte, Provisionen der Buchungsportale und, in Relation, ebenfalls viel Geld für die Vermieter der Wohnungen, die allerdings keine Millionen, sondern jeweils einige hundert bis mehrere tausend Euros im Jahr verdienen.

Vorab meine Meinung zu diesem Streitthema.

Ich finde es gut, wenn Privatpersonen ihr Monatsbudget mit Untervermietung aufbessern und die Leute das auch noch autonom, ohne den Staat, einen Verband oder Verein machen. Details dazu in Die Avantgarde der Share-Economy. Ich finde es allerdings auch total bescheuert (Lärmbelästigung, etc), dass zahlreiche Privatpersonen Wohnungen komplett und ausschliesslich an Touristen vermieten, ohne jegliche Rücksicht auf die Nachbarschaft.

Der Markt der Ferienwohnungen

Eine beliebig ausgesuchte Plattform, wie z.B. Airbnb bietet eine Fülle von Ferienwohnungen für teilweise erstaunlich kleines Geld. Angesichts der allgemeinen Preisentwicklung im Hotelbereich in Deutschland, den ich aus beruflichen Gründen dann doch irgendwie ab und an beobachten muss, bin ich fasziniert, welch große Wohnungen die Leute für unglaublich kleines Geld vermieten.
Man könnte, angesichts des aktuellen Wohnungsmarkt, sogar nur noch in untervermieteten Wohnungen wohnen und würde wahrscheinlich noch Geld sparen, so preiswert sind die teilweise. Nicht alle, klar, aber einige sind wirklich billig (die Leute brauchen tatsächlich jeden Euro).

Die Leute vermieten, weil sie das Geld brauchen. Das hat die Politik in einem beeindruckendem Moment der Erkentniss erkannt und reagiert entsprechend. Witzigerweise reagieren Hamburg und Berlin völlig unterschiedlich auf das, was die Leute machen.

Der Unterschied zwischen Hamburg und Berlin

Es gibt tatsächlich einen dicken, fetten Unterschied bei untervermieteten Ferienwohnungen in Hamburg und Berlin.

Hamburg findet es gut, wenn seine Einwohner selbstständig Geld verdienen.
Und Hamburg kann mit einem sensationellen Trick doppelt kassieren, dazu später mehr.

Berlin findet es (soweit ich es verstehe) überhaupt nicht gut, wenn die Bewohner einfach so Wohnungen vermieten und verbietet es komplett. 

Das ist das Fazit, dass man aus den aktuellen politischen Entwicklungen auslesen kann.

Hamburg

In Hamburg regelt das Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum das ganze Wohnungs-Geraffel mit Untervermietungskram. Das liest natürlich niemand, ausser den Leuten bei den entsprechenden Behörden und einigen Journalisten.

Darin steht, ich fasse es in meinen Worten zusammen, dass ich eine Wohnung, ohne Genehmigung vom Amt untervermieten kann, solange der „Charakter der Wohnung als Hauptwohnung“ bestehen bleibt. Also nicht mehr als 50% Fläche permanent untervermieten und wenn voll vermieten, dann nur für kurze Zeit.

Dieses Gesetz wurde erst kürzlich entsprechend geändert und hat es sogar in die US Technikpresse geschafft, z.B. bei cnet. Airbnb feiert das natürlich entsprechend ab und veröffentlicht ein auf jedes Wort bedachtes Statement zum Thema: Airbnb Blog: Die Welt zu Gast in Hamburg!

Berlin

In Berlin ist die Stimmung anders. Der Volksmund ist ganz klar gegen Airbnb, der Senat handelt entsprechend und bringt das herrlich sperrig benannte „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz–ZwVbG)“ auf den Weg (Dieser Name! Zweckentfremdungsverbot-Gesetz–ZwVbG).

Allerdings handelt der Senat, und ich stimme dieser Meinung zu Endlich kommt ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin! Oder doch nicht, oder wie?, etwas planlos.

Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung gilt als Zweckentfremdung und muss immer genehmigt werden. Aber erst nach einer Frist von zwei Jahren und auch nur dann, wenn nicht eine der zahlreichen anderen Ausnahmen greifen, die das ganze Gesetz völlig, wirklich desaströs verwaschen. Ein klassiches Juristen Ja/Nein/kommt-drauf-an-Ding, es ist die Pest.

Irgendwie ist Untervermieten nicht mehr erwünscht, aber das Gesetz ist so wischiwaschi, dass sich Lücken finden und alles so bleibt, wie es ist. Es klingt doch sehr nach Placebo.

Hamburg macht das auf den ersten Blick bereits erheblich besser als Berlin.

Aber Hamburg hat noch ein besonderes Bonbon eingebaut.

Der sensationelle Trick der Hanseaten

Ich muss der Bürgschaft ausnahmsweise gratulieren für folgende Idee. Davon können sich die Berliner eine Scheibe abschneiden.

In Hamburg ist untervermieten erlaubt, aber die Werbung dafür gilt als Ordnungswirdrigkeit.
Das muss man komplett lesen, sonst zündet der Funke nicht.

Das hat etwas von einem aus dem Internet bekannten Freemium-Modellen. Zuerst die Kunden mit „mach mal! kostet ja nix!“ ködern und später, an anderer Stelle Umsatz machen.

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ohne die erforderliche Genehmigung für die zweckfremde Verwendung des Wohnraums gemäß § 9 Absatz 2 erhalten zu haben dessen Überlassung an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs anbietet oder dafür wirbt,

2. Angebote oder Werbung im Sinne der Nummer 1 verbreitet oder deren Verbreitung ermöglicht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden.

Ist das nicht sensationell?

Sie erlauben das Vermieten der Wohnung, aber das Bewerben der Wohnung gilt als Ordnungswidrigkeit. Du stellst das Ding bei Airbnb online und ZACK – erwischt.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter müssen noch nicht mal vor die Tür gehen, die müssen nur durch Airbnb surfen, die Angebote mit ihrer (warscheinlich Excel-) Liste abgleichen und anschliessend Bescheide verschicken. Ob sie die an Airbnb oder die Vermieter verschicken verstehe ich dann wieder nicht.

Gratulation für diesen Trick.
Das ist ein Musterbeispiel für das hanseatische Kaufmannswesen. Endlich nutzt die Behörde die Möglichkeiten der modernen Arbeitswelt.

Ich finde das wirklich gut. Ohne jede Ironie, das hat Stil.

Punkte

Klare Sache.

Punkte für Hamburg. Ferienwohnungen Hamburg vs. Berlin  10:0

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20 Gedanken zu „Der sensationelle Hamburger Trick – Ferienwohnungen Hamburg vs. Berlin“

  1. Als Mitarbeiter von einem Ferienwohnung Agentur und neue Wohnung suchender Bewohner Berlins, kann ich nur sagen, dass es ist Blödsinn!!! Die Zahl der Ferienwohnungen in Berlin ist im letzten Jahr gesunken. Das Problem ist, dass in Berlin große Immobilienunternehmen haben die Hälfte der Stadt gekauft. So jetzt, dass die Hälfte Europas hier leben will, sind die billigen Mieten völlig verschwunden.
    Nicht nur das, sondern auch die Tatsache, dass die Stadtverwaltung hat eine Menge Land in Berlin „requalifiziert“, sodass viele Luxus-Wohnungen auf den meisten privilegierten Teilen der Stadt (das heißt, in den Ring, am Wasser) gebaut werden dürfen.
    Ich hatte genug von diesem Mist, dass die Ferienwohnungen für die Gentrifizierung verantwortlich sind. Das ist eine Lüge. Ich bin total OK mit härteren Gesetzen, die die Nachbarschaft gegen Stören und Mobbing schützen, aber lass uns realistisch sein und erkennen, dass die Gründe für unsere Leiden viel breiter sind .

    VG
    Dennis

    (Anmerkung: Link zu ferienwohnung-24-berlin.com entfernt)

  2. Hahahahaha… Das wollte ich eigentlich nicht. Aber ich gebe zu, dass ich übertrieben habe. Es tut mir leid. Zu viel Stress!

    VG
    Dennis

  3. Hi,

    Ich finde das Hamburger Wohnraumschutzgesetz verfassungswidrig. Denn auch das Grundgesetz, nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung ist dort für verdächtige Vermieter „eingeschränkt“

    Der SPD Senat hat dem FDP-Abgeordneten Dr Duwe auf dessen Anfrage mitgetilt, dass den Behörden nur 166 „zweckentfremdete Wohnungen“ bekannt seien ( nicht alle 166 sind Ferienwohnungen)

    Ein Gesetz für gerade einmal 166 Wohnungen? Und seit wann ist es bereits strafbar, einen Versuch einer Ordnungswidrigkeit zu begehen?

    Ich würde Touristen, die laut sind, auch nicht gut finden. Aber meine Touristen kommen alle mit Kindern. Wie soll man denn im Hotel mit Kindern wohnen? Wie Alete oder Kakao warm machen?

    Da ich also meist Familien als Gäste habe, mit Kindern, sind die Eltern abends ganz ganz leise – Sie wissen das doch als Vater, wie leise man ist, damit das Kind schläft.

    Und Sie wohnen im Hamburger Osten. Okay, meine Ferienwohnungen sind auch im Osten Hamburgs. Langzeitmieter wollen hier gar nicht wohnen,. Der Spiegel berichtete im Sommer, dass junge leute sogar Hamburg-Lokstedt als „zu weit weg von der City“ ansahen. Und Hamburg-Billstedt wird in der Mopo als „Ghetto“ bezeichnet.

    Ich glaube, Sie gehen etwas blauäugig an das Thema heran.

    Man muss auch wissen: Zwar soll es in Hamburg an „bezahlbaren Wohnraum“ fehlen, jedoch sagte der städtebaupolitische Sprecher der SPD, Dirk Kienscherf: „Wir wollen Finanzinvestoren aus Hmaburg fernhalten“

    Wer bitte sehr soll dann die angeblich fehlenden Wohnungen bauen?

    Obendrein sieht das Wohnraumschutzgesetz in Hamburg vor, dass widerspenstige Vermieter einen Zwangsverwalter vorgesetz bekommen. Das ist Enteignung, und dies, obwohl selbst der SPD Senat in der Begründung seines Wohnraumschutzgesetzes schrieb:

    „Dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen“

    (siehe BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005, I ZB10/05 und vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, 11 ME 316/09

  4. 166 „zweckentfremdete Wohnungen“ in Hamburg bei einem Wohnungsbestand von 950 000.

    Und das Hamburger Wohnraumschutzgesetz wurde mit falschen Vermutungen begründet, denn inzwischen ergab der Mikrozensus, dass es in Hamburg

    83 000 weniger Einwohner, aber
    24 000 mehr Wohnungen als zuvor gezählt gibt

    Auch widerspricht die Definition des „Wohnens“ der obersten deutschen Rechtsprechung, denn der BGH, Urteil vom 15.01.2010 – Az.: V ZR 72/09, hat entschieden, dass auch Touristen Wohnungen zum Wohnen nutzen. (Was sonst?)

    Noch unbegreiflicher: Geht es um die Steuer, so nutzt ein Deutscher eine Wohnung schon als Wohnung und festen Wohnsitz, wenn man die Wohnung “ zwei – bis dreimal im MOnat aufsucht, um die Kleidung zu wechseln“.

    Quelle:
    http://ef-magazin.de/2011/03/06/2897-aktuelle-nachricht–finanzgericht-kleine-wohnung-volle-steuer

  5. Moin!

    Bist Du Dir sicher, das Gesetz richtig interpretiert zu haben? Man könnte besagten §15 Abs. 2 auch so verstehen, dass es nur verboten ist für solchen Wohnraum Werbung zu machen, der zweckentfremdet wurde und dessen Vermietung deshalb ohnehin nicht erlaubt ist. So gesehen wäre die Werbung bzw. das Einstellen bei Portalen dann erlaubt, wenn die Vermietung grundsätzlich ohnehin rechtens ist.

    Schwierig… wer weiß das wohl?

  6. Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. ohne die erforderliche Genehmigung für die zweckfremde Verwendung des Wohnraums gemäß § 9 Absatz 2 erhalten zu haben dessen Überlassung an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs anbietet oder dafür wirbt,

    2. Angebote oder Werbung im Sinne der Nummer 1 verbreitet oder deren Verbreitung ermöglicht.

    Ich versthe das so: Wer es darf, aber nicht die Genehmigung hat, macht sich strafbar, ebenso, wer dafuer Werbung ermoeglicht.

    Nun kann aber das Abendblatt, die mopo etc nicht beurteilen, ob der Inserent es darf, die Genehmigung hat.

    Komisch auch: In der linken Mopo seitenweise Sexanzeigen, aber Ferienwohnungen in Hamburg verboten?

    Und das Portal http://www.hamburg.de wirbt selber fuer Ferienwohnungen ?

    Und was ist mit dem Gaestehaus des Senats, das 9 Monate im Jahr leersteht und wenn nicht, doch nur kurzfristig bewohnt wird ???

    Nein,nein. Ein Einrehctsgesetz.

  7. Ferienwohnungen Hamburg vs. Berlin 10:0 ?

    In Hamburg wurde am 21.5.13 beschlossen, dass ab 1.6.13 (……..) verboten ist. Was immer es sei. Berlin laesst immerhin den Ferienwohnungvermieter zwei Jahre Uebergangsfrist.

    Und in Berlin durefen gnaedigerweise Kindergaerten in Wohnungen eingerichtet sein. In Hamburg hingegen hat das OVG entschieden, dass Kindergaerten sich doch gefaelligst in Industriegebieten Raeumlichkeiten zu suchen haben.

    Keine Punkte fuer Hamburg. Obwohl, die armen Hamburger wissen gar nicht, von was fuer (…..Wort einsetzen) sie regiert werden – bis weder Geld, noch Wohnraum, noch deutsche Sprache und Kultur noch da sind.

  8. Minuspunkte für Hamburg

    Heute berichtet die Springer-Presse, dass die Stadt Hamburg mehr Beamte einstellen soll, um Vermieter besser zu kontrollieren. Auch die CDU, Herr Roock fordert dies.

    Die Welt welt . de/regionales/hamburg/article125143264/Bezirke-lassen-Hamburgs-freien-Wohnraum-versauern.html (Anmerkung: Link deaktiviert wg. LSR) zeigt ein Bild eines leerstehenden Hauses und nennt Anschirft mit Hausnummer.

    Kein Datenschutz für Vermieter. Fürchte, heute Nacht werden Kriminelle die Fassade bewerfen.

    Jagd auf Vermieter in Hamburg. Minuspunkte.

  9. Und während die Springer-Presse schreibt “ Bezirke lassen Wohnraum versauern“ ( Hallo, wer hat den denn gekauft, erspart..die Stadt Hamburg etwa?) lese ich woanders, dass Karl Lagerfeld seine Wohnung in Hamburg vermieten musste und nun in seiner Heimatstadt im Hotel wohnen muss.

    Wer glaubt, dass Lagerfeld s Wohnung „bezahlbarer Wohnraum“ ist, der jetzt Wohnungssuchenden zur Verfügung steht ?

    Nein, sie wird verkauft, die Wohnung.

  10. Lieber Autor,

    Gratulieren? Stil?

    Nun, auch ein Einbruch, Diebstahl kann Stil haben.

    Ich bin Betroffener und musste meine Fewos in HH langfristig vermieten.

    Folge jetzt nach 3 Monaten:
    1. Miete nicht bezahlt
    2. Schimmel in 3 Wohnungen
    3. Parkett, Türen,Rolläden beschädigt
    4. Müllabfuhr nimmt Müll nicht mit, da falsch sortiert (Dumm-Vermieter wie ich dürfen Müll für Mieter sortieren)

    Jetzt suche ich Käufer meiner Wohnungen. Weil langfristig vermieten, so dumm kann kein Mensch sein, sich das anzutun.

    Danke. Vom etwaigen Verkaufsgewinn erhält die „Stadt“ Steuer, da noch nicht 10 Jahre Eigentümer.

    Enteignung und Diebstahl – das ist es, wozu man Hmaburg gratulieren kann. Und in Folge einen immer stärker werdenen Wohnraummangel.

  11. Warum stellst du nicht auf Zeitwohnen um ab 3-6 Monate sollte es doch keine Problem mehr geben oder ?
    Potenzial ist genug da.

  12. Andreas, 3 – 6 Moante sind zu kurz fuer die Hamburger Behoerden.

    Diese verlangen, dass die Wohnung „Lebensmittelpunkt“ ist, „auf Dauer gemietet“ wird.

    „Auf Dauer“ ist ja auch eine einwoechige Anmietung, aber sechs Bezirksaemter in Hamburg verstehen „Dauer“ als Mindestmietdauer von 6 Monaten.

    Irrerweise interpretiert das Bezirksamt Harburg den Begriff „Dauer“ als Mindestmietdauer 12 Monate.

    Bei allen Mietvertraegen kuerzer als 6 Monate
    riskiert der Vermieter eine Verfolgung durch die Hamburger Behoerden wegen Verstosses gegen das „Hamburgische Wohnraumschutzgesetz“.

    Wussten Sie uebrigens, dass dies Gesetz von den Nazis 1938 erstmals beschlossen wurde?

    Fachanwaelte wenden ein, dass doch die mieter mit einer Frist von 3 Monaten kuendigen koennen. Als Folge verstosst der Vermieter quasi ohne Zutun gegen das Wohnraumschutzgesetz, wenn der Mieter vor Ablauf von 6/12 Monate kuendigt.

    Man muss sich auch vor Augen halten:
    Die Politik verlangt (Foerdern und fordern) von den Arbeitsuschenden Flexibilitaet. Wenn also ein arbeitsloser Muenchener in Hamburg eine Arbeit annimmt mit 3 MOnaten Probezeit, so wird er doch kaum – angesichts der Probezeit – einen Mietvertrag ueber Jahre abschliessen.

  13. Lieber Sven,

    Was Sie an bepunkten ist für mich eine private und finanzielle Katastrophe.

    Ich habe eine Ferienwohnung in Hamburg und mir wurde wegen des Wohnraumschutzgesetz verboten, meine Immobilie als Ferienwohnung zu vermieten.

    Also habe ich versucht, Mieter zu finden. Erfolglos, es scheint, dass kaum jemand in Harburg wohnen will. Also habe ich Makler beauftragt. Obwohl ich eigentlich gar nicht verkaufen will, schliesslich hatte ich die Wohnung für meine Kinder gekauft und teuer renoviert.

    Aber die Makler finden auch keinen Käufer. Ich muss aber verkaufen oder vermieten, denn die Beamten drohen mir mit Zwangsverwaltung und bis zu 50 000€ Geldstrafe.

    Meine einzige Rettung ist: Unter Preis vermieten oder verkaufen.

    Nun sagen Sie mal ehrlich: Ist das nicht quasi städtischer Diebstahl? Ich habe für meine Kinder wie gesagt die Wohnung gekauft, wenn ich wirklich einen MIeter finden würde, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es Schimmelschäden und unbezahlte Mieten gibt.

    Und wie soll ich meine Rente bezahlen. Werde ich arm gemacht, damit andere „bezahlbare“ Wohnungen haben?

    Und übrigens „bezahlbar“: Alles ist bezahlbar. Mieter fahren mit teuren SUV durch Hamburg, wenn die Miete zu hoch wäre, so würden die Leute doch nicht so teure Autos fahren.

    Anders gesagt: Der SPD-Senat gibt den Robin Hood. Aber beide waren doch nur Diebe. Leicht, etwas billig zu machen, wenn es einem nicht gehört.

  14. Nun, bei solchen Gesetzen dürfen wir uns nicht wundern, dass immer weniger neue Wohnungen gebaut werden. Da viele Vermieter schon genug davon haben für wenig Geld zu vermieten und jedoch dafür viel viel Stress zu haben, sollen sie nun zum Vermieten gezwungen werden.

    Sozialisten, die auch bis 1989 Menschen zwangen in ihrem “Paradies” zu bleiben.

    Neulich las ich, dass in Hamburg aufgrund des Wohnraumschutzgesetz selsbt ein K. Lagerfeld seine eigene Immobilie vermieten musste und nicht für sich freihalten konnte, wenn er denn mal seine Heimatstadt besucht. Begründung der Stadt Hamburg: Es fehle an Bezahlbaren Wohnraum.

    Nur Lagerfelds Immobilie war beileibe nicht “bezahlbarer Wohnraum” wie sich die Sozialisten ( die mit 25 000 Honorar für Vorträge, mehrheitlich Juristen) das ausgedacht haben. Nun ist also ein Mensch erfolgreich,gebildet, hat es geschafft und muss im Hotel in Hamburg aus dem Koffer leben.

    Sehr seltsam auch, dass die SPD in Hamburg zwar Wohnraummangel beklagt ( die bösen bösen Vermieter) aber gleichwohl der städtebaupolitische “Fachmann” Dirk Kienscherf der Presse sagte:

    “Wir wollen Finazinvestoren aus Hamburg fernhalten”

    Mit solchen Politikern wird womöglich der Morgenthal-Plan von 1945 doch noch Realität.

    Eine andere “Wohnunsbauexpertin” der SPD Hamburg, Anne Krischok, behauptet dreist, der Senat hätte 275 000 Bauegenhemigungen in 3 Jahren erreicht. Es waren aber nicht einmal 27 500 und frecherweise hat diese Dame alle Baugenhmigungen für grössere Fenster, Gartenmauern, Gerätehäuser, Kellertreppen usw einfach als Wohnraumgenehmigung gerechnet. So werden Bürger versch…

    http://www.elbe-wochenblatt.de/rissen/kurzmeldungen/drei-jahre-erfolgreiche-wohnungsbau-und-mietpolitik-anne-krischok-spd-deutlich-mehr-mieterschutz-und-275000-wohnungsbau-genehmigungen-d27305.html

  15. Hallo, ich vermiete ne kleene Bude in Berlin. Nicht als Ferienwohnung sondern zur Zeit an Studenten. Hier gibt es auch ein großes Problem in der Stadt mit fehlenden Wohnungen für die Studis.

    Aber zur Sache:
    Also, wenn ich als Vermieter eine vollmöblierte Wohnung vermiete und nen unbefristeten Vertrag unterschreibe, dann kann der Mieter Dank BGB innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Wenn ich ihn dafür sogar eine Frist von 4 Wochen einräume ist das nicht zum Nachteil des Verbrauchers und somit auch gültig. Somit kann sich ja dann wohl jeder für seine Urlaubszeit ne Wohnung in Berlin beschaffen oder sehe ich das falsch. Wenn ich jetzt z.B. ein Miethaus abreiße und nen Lidl oder Aldi draufstellen ist dat dann nicht auch Zweckentfremdung von Grundstücken?
    Die Behörden die irgendwelche Bauanträge bewilligen, z.B. für Supermärkte, könnten ja wohl auch ablehnen und sagen ne hier müssen Wohnungen hin oder zumindest oben drüber. Wo sitzt also das Problem? Richtig auf’n Amt..
    Wird Zeit hier ne Klage einzureichen.

    Zudem haben wir unzählige Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Steuerberater, Tierärzte Künstler usw in normalen Wohnungen sitzen. Auf der anderen Seite unzählige Bürogebäude leerstehen ungenutzt seit Jahren. Überall neue Supermärkte mit Riesen Parkplätzen wo vorher Wohnhäuser standen oder stehen könnten. Miethäuser die in Hotels umgewandelt wurden. Oha, die Liste ist lang und die Wut groß. Wer hat hierfür die Verantwortung?

    Grüße

  16. Andreas, wussten Sie dies aus Berlin ?

    Spiegel vom 3.2.2014

    „Das Luxus-Problem“

    Um die Mieten stabil zu halten, untersagen die Behörden in den In-Vierteln grosser Städte wie Berlin den Einbau von Doppelwaschbecken, Zweit-WCs oder Balkonen.

    Der Pankower Stadtentwicklunsgchef Kircher fährt hier einen knallharten Kurs. In seinem Bezirk seien in 2 Jahrzehnten rund 4 800 Kleinwohnungen verschwunden, sagt er,und gleichzeitig zahllose Familien mit KIndern zugezogen.

    Nun seien Kinder genug da, findet Kirchner. „Wir haben keinen Platz mehr“ Man müsse verhindern,dass eine Monokultur entstehe.

    Der Grünen-Politiker räumt unumwunden ein,dass ihn nicht nur die Sorge vor dem Verdrängungsdruck dazu gebracht habe, die Zusammenlegung von Wohnungen zu stoppen.

    Er fürchtet auch die Folgekosten, die mehr Kindergärten, Schulen und Spielplätze für seine Stadt Berlin nach sich ziehen. (ZItataende)

    Also sogar Kinder sind unerwünscht und um diese zu verhindern (kosten Geld) darf es keine weiteren grossen Wohnungen geben.

    Fehlende Wohnungen ? Ich mag es nicht mehr hören. Wussten Sie, dass wir in D zwischen 1949 – 1970 in jeder MINUTE eine Wohnung gebaut haben? 500 000 per anno….und das bei dem damaligen technischen Satnd, heute mit Fertigbauteilen,KH-Fenstern, Fertigbetondecken ginge noch mehr als 500 000 per anno.

  17. Andreas, ein Miethaus abreissen ist nur mit Genehmgung erlaubt, steht so in den Wohnraumschutzgesetzen. Der Eigentümer müsste mindestens die gleiche Wohnfläche im gleichen Ort herstellen.

    Was Andreas über Kündigungsfristen schreibt stimmt. Zwar dürfen Vermieter in Hamburg keine mietverträge kürzer als 6 Monate abschliessen, jedoch dürfen Mieter binnen 2 Wochen kündigen.

    Daher vermiete ich jetzt meine Fewos in Hamburg für 6 Monate, aber mit 7 Tagen Kündigungsfrist. Zieht mein Tourist ein, unterschreibt er gleich die Kündigung.

    Aber irre, wozu man durch Gesetze gezwungen wird.

  18. Über meiner Wohnung wird in einem normalen Mietshaus die Wohnung über Airbnb an Touristen als Ferienwohnung regelmäßig vermietet.
    In dem Wohnhaus sind ständig andere Leute, die laut sind mich in meiner Wohnnutzung stören. Selbstverständlch kann man über ein Gesetz verschiedener Meinung sein, doch sollte man sich nicht wundern das in diesem Land die meisten nur noch versuchen sich geldwerte Vorteile zu verschaffen. Liberal sind die meisten sowieso nur solange sie selber nicht betroffen sind. Eine Meldung an die Behörde sowie an den Vermieter habe ich nach einem erfolglosem Gespräch mit meinem Nachbarn zur Beendigung dieses Zustandes getätigt. Nun steht der selbsternannte Ferienwohnungvermieter ohne eigene Wohnung, dem die Geldgier seinen Verstand vernebelt hat, unter Beobachtung des Bezirksamtes und Finanzamtes wegen Steuerhinterziehung, und vielleicht verliert der gute Man sogar seine Wohnung wegen unerlaubter Wohnungsüberassung (ist in jedem Mietvertrag so geregelt). Selbst eine Mitteilung an seinen Arbeitgeber kann es geben. Ferienwohnunganzeigen bei Airtbnb geben soviel her.

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